§ 1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten ausnahmslos für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen bei Secret Service Limousines München, der Beförderung von Personen und Sachen oder der Erbringung sonstiger Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Secret Service Limousines ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2. Zustandekommen eines Vertrages
a.Verträge zwischen dem Kunden und Secret Service Limousines können über das Kontaktformular der Website von Secret Service Limousines, per E-Mail, SMS oder WhatsApp abgeschlossen werden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von Secret Service Limousines schriftlich bestätigt wird. Dies kann auch per SMS oder WhatsApp stattfinden. Telefonisch oder mündlich werden nur Anfragen oder Angebote, sowie jegliche andere Fragen über den Service von Secret Service Limousines erteilt.
b. Der Kunde ist verpflichtet, die schriftlich erteilte Buchungsbestätigung sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Kunde verantwortlich. Mit Abschluss eines Vertrags erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen von Secret Service Limousines vorbehaltlos an.
c. Es können nur Fahrtaufträge mit einem Mindestauftragsvolumen von 1 Stunde angenommen werden.
d. Ein Vertragsabschluss kann nur mit einem volljährigen Kunden stattfinden. Buchen Eltern für ihre minderjährigen Kinder ein Fahrzeug bei Secret Service Limousines, haften diese für ihre Kinder. Secret Service Limousines haftet nicht bei Buchung von minderjährigen Jugendlichen. Mit der Buchung von minderjährigen Jugendlichen, versichern diese mit der Buchung, das Einverständnis der Eltern erlangt zu haben. Bei Verstößen haften die Eltern für die Buchung und ggf. für den entstandenen Schaden an Secret Service Limousines.
e. Personen, die Privatinsolvenz angemeldet haben oder eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben, sind als Auftraggeber einer Buchung ausgeschlossen.
§ 3. Widerrufsrecht
a. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
– bis 5 Tage vor vereinbarten Fahrttermin 15% des Auftragspreises
– bis 4 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 25% des Auftragspreises
– bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 50% des Auftragspreises
– bis 2 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 75% des Auftragspreises
– ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 100% des Auftragspreises
b. Ausnahme: Hochzeitsfahrten, Film- und Fotoaufnahmen bzw. Buchungen. Hierbei gilt pauschal eine Stornogebühr in Höhe von €199,00, wenn diese bis 30 Tage vor Fahrtermin storniert werden.
c. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 4. Preise
a. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.Alle Preisangaben verstehen sich in € (Euro) und inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Extra- und Sonderleistungen gelten die schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen und Preise.
b. Zusätzliche Kosten wie Eintritte, Fähr- und Parkgebühren werden gesondert berechnet.
§ 5. Bezahlung
Die Bezahlung ist vor Fahrtantritt in Bar zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungen mit EC- oder Kreditkarte oder Paypal müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 6. Pflichten des Kunden
a. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrpersonals, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie Dritter nicht gefährdet wird.
b. Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Chauffeur berechtigt Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auf Entschädigung des Kunden besteht in diesen Fällen nicht. Bei zu starken Alkoholkonsum von den Gästen, kann der Fahrer von Secret Service Limousines aus Sicherheitsgründen und dessen Fürsorgepflicht, die Fahrt verweigern oder beenden. Hierbei muss der volle vereinbarte Fahrpreis vom Kunden bezahlt werden, auch wenn diese nicht im vollem Umfang geleistet wurde.
c. Die Kunden haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihnen oder Mitfahrern verursachten Sach- oder Körperschäden am Eigentum oder Mitarbeitern von Secret Service Limousines sowie geschädigten dritten Personen. Dies gilt auch für durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder anderweitig entstandene Verunreinigungen.
d. Sollten während der Beseitigung der entstandenen Schäden die Fahrzeuge von Secret Service Limousines nicht einsatzfähig sein, wird zzgl. ein Nutzungsausfall wie folgt geltend gemacht:
− Mo-Do: € 199,00 pro Tag
− Fr, Sa & Tage vor Feiertagen: € 349,00 pro Tag
− So u. Feiertage:€ 299,00 pro Tag
e. Getränke können vom Kunden selbst mitgebracht werden, müssen jedoch nach Fahrtende selbst entsorgt werden.
f. Rauchen und der Verzehr von Nahrungsmitteln ist im Fahrzeug nicht gestattet.
§ 7. Flughafentransfer
Aus Kulanz sind höchstens 20 Minuten Wartezeit (Gepäckausgabe, Zoll Kontrolle usw.) vor Fahrtbeginn nach Landung des Fliegers kostenfrei, danach erfolgt eine weitere Abrechnung nach Preisliste, sofern Secret Service Limousines länger als über den gebuchten Zeitraum verfügbar ist.
§ 8. Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen liegen gegebenenfalls nur nach Absprache im Ermessen von Secret Service Limousines in schriftlicher Form. Bei Zustimmung trägt der Eigentümer bzw. Besitzer des Haustieres die volle Verantwortung bis Ende der Fahrt und Haftet für diesen.
§ 9. Haftung
a. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vertragserfüllung, sollten Schäden am Fahrzeug, Krankheit, Witterung oder höhere Gewalt es Secret Service Limousines unmöglich machen den Vertragsverpflichtungen nachzukommen. In diesen Fällen bekommt der Kunde den vollen Fahrpreis rückerstattet, ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
b. Sollte das gebuchte Fahrzeug aufgrund technischer Pannen oder anderer Schäden nicht fahrbereit sein, ist Secret Service Limousines berechtigt ein geeignetes Ersatzfahrzeug einzusetzen.
c. Secret Service Limousines hat für Personen- und Sachschäden eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Gegenüber dem Kunden oder den beförderten Personen haftet der Secret Service Limousines nur für Schäden, die durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
d. Schäden die von Secret Service Limousines oder einer seiner Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, werden bis auf maximal 100 € beschränkt.
§ 10. Jugendschutz
a. Für minderjährige Fahrgäste gelten die Richtlinien des Jugendschutzgesetzes. Eltern haften für Ihre Kinder.
b. Bei Pflicht von Kindersitzen und dessen Anzahl, ist dies vorher mit Secret Service Limousines abzusprechen.
§ 11. Urheberrecht
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, dürfen die von Secret Service Limousines gemachten Bilder einer Auftragsfahrt von Secret Service Limousines für Werbezwecke verwendet werden.
§ 12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
§ 13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs rechtlich unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Es gilt das aktuelle Personenbeförderungsgesetz.